Gabriele Müller

myRight Erfahrungen: Ein seriöser Legal Tech Anbieter?

myRightLegal-Tech Unternehmen sind seit einigen Jahren im Kommen. Es gibt derzeit große Fortschritte bei der rechtlichen Anerkennung dieses Geschäftsmodells. Spätestens seit dem VW-Abgasskandal ist das Legal-Tech Unternehmen „myRight“ von größerem Interesse für die Öffentlichkeit und bekommt entsprechend Aufmerksamkeit.

Doch was genau können diese Unternehmen und was dürfen sie? Ist die Firma „myRight“ wirklich seriös? Welche Erfahrungen wurden mit dem Unternehmen gemacht und halten sie einem Test stand? Nicht viele Verbraucher wissen, dass Legal-Tech heute eine Alternative zum klassischen Anwalt sein kann.

Mithilfe von myRight können mögliche Entschädigungen in diversen Bereichen überprüft werden, so zum Beispiel im VW-Abgasskandal, Abfindungen bei unrechtmäßigen Kündigungen, Schadensersatz bei Unfällen und Verluste bei Casinobesuchen.

Was also kann das Legal-Tech Unternehmen „myRight“ und wie seriös ist es?

Seriosität von Legal-Tech Anbietern wie „myRight“

Digitalisierung spielt nicht nur im Bereich des Rechtswesens mittlerweile eine sehr große Rolle. Die Angst vor Arbeitsplatzverlust und die damit einhergehende Ablehnung digitalisierter Strukturen und automatisierter Vorgänge tritt nicht nur im Anwaltswesen auf. Wie überall, wo künstliche Intelligenzen eingesetzt werden, ruft die Erfahrung mit dem schnell wachsenden Trend des Legal-Tech eine Gegenwehr hervor, die zunächst in Ablehnung der Zulässigkeit münden kann. Dagegen sprechen aber viele Erfahrungen von Kunden und auch laut legaltechseiten.de ist myRight seriös.

Tatsächlich ist dieser Trend aber kaum noch aufzuhalten und der Erfolg von Legal-Tech Anbietern wie „myRight“ gibt dem neuen System recht. Auch werden mit zunehmender Anzahl an Entscheidungen von Gerichtshöfen und dem Einführen neuer Gesetze die Ansprüche an den einzelnen Anwalt so komplex, dass ohne digitale Unterstützung kaum mehr ein umfassender Überblick möglich ist.

Genau wie bei Anwälten auch ist aber nicht jedes Legal-Tech Unternehmen per se seriös, nur weil das Grundprinzip als zulässig eingestuft wurde. Daher muss zunächst ein Test auf die Seriosität hin erfolgen. Bei der Auswahl sollten Sie daher auf bisherige Erfolge achten, so wie „myRight“ sie zum Beispiel im Abgasskandal von VW erreicht hat.

“myRight“ – welche Dienstleistungen bietet das Unternehmen?

Verluste aus dem Spielen von Online-Casino zurückholenmyRight hilft beim Zurückfordern von Geldsummen, die beim Online-Casino-Spielen verloren wurden.
Unterstützung beim AbgasskandalmyRight hilft Betroffenen des Abgasskandals.
BußgeldViele Bußgeldbescheide sind nicht rechtmäßig. myRight prüft diese und legt gegebenenfalls Widerspruch ein.
AbfindungmyRight unterstützt dabei, die richtige Abfindungshöhe festzulegen und einzufordern.
UnfälleBei Fahrrad- oder Autounfällen kann myRight dem Geschädigten zu seinem Recht verhelfen.

Was genau ist ein Legal-Tech Anbieter?

Legal-Tech Anbieter sind Unternehmen, die online mittels einer Software Rechtsdienstleistungen für Privatpersonen und juristische Personen anbieten. Dabei arbeiten Juristen und IT-Spezialisten eng zusammen, um eine entsprechende Dienstleistung anbieten zu können. Dabei gehören Unternehmen wie „myRight“ dabei zum Bereich des Verbraucherschutzes.

Bei der angebotenen Leistung handelt es sich um ein digitales Produkt. Durch die Digitalisierung juristischer Schritte soll der Prozess vereinfacht und teilweise automatisiert werden. So können die Kosten für den Rechtsbeistand gesenkt werden. Auch wird durch die Digitalisierung ein Überblick über die einzelnen Rechtsbereiche und bereits in der Vergangenheit zu diversen Themen getroffenen Entscheidungen für die Rechtsanwälte und Kanzleien erleichtert. Mit dem Zugriff auf eine digitale Datenbank kann die Arbeitsweise erweitert und in der Qualität verbessert werden.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen eine Auswahl an verschiedenen Leistungen auf, die Sie als Rechtsgeschädigter in Anspruch nehmen können.

Durchsetzung von Ansprüchen auf geringe Geldbeträge

Ansprüche, die in der Vergangenheit mitunter gar nicht durchgesetzt worden sind, weil der Nutzen die Kosten nicht gerechtfertigt hätte, können mithilfe von Legal-Tech Anbietern kostengünstig durchgesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel Entschädigungen bei Bahn- oder Flugausfällen oder Verzögerungen.

Inanspruchnahme von Rechten, bei denen auch ein Anwalt die Vertretung übernehmen könnte

In allen Belangen, in denen ein Anwalt eingeschaltet werden könnte, kann stattdessen auch ein Legal-Tech Anbieter beauftragt werden. Dieser Markt wächst stetig und stellt eine Einsatzmöglichkeit der digitalen Software von Legal-Tech Unternehmen dar.

Durchsetzung von Rechten im Bereich des Verhältnisses zwischen Staat und Bürger

Die beiden oben genannten Beispiele sind Beispiele des Privatrechts, in denen ein Bürger gegen einen anderen Bürger klagt. Aber auch im Öffentlichen Recht kommen Legal-Tech Anbieter zum Einsatz. Dabei zeigt die Erfahrung, dass es hauptsächlich um die Durchsetzung von Geldzahlungen wie zum Beispiel BAfög oder Hartz 4 geht.

Rechtliche Anerkennung von Legal-Tech Anbietern

Legal-Tech Anbieter wurden zunächst als allgemein unseriös eingestuft, da die rechtliche Lage bei einer Inanspruchnahme einer anwaltlichen Dienstleistung mittels einer Software umstritten war. Dies hat sich mittlerweile durch viele neue Erfahrungen mit dem System geändert, denn inzwischen liegen einige gerichtliche Urteile vor, die keine Bedenken gegen den Einsatz einer digital erweiterten Dienstleistung vorbringen und das Vorgehen als rechtsgültige Möglichkeit definiert haben. So wurde beispielsweise entschieden, dass die Abtretung einer Schadensersatzforderung im VW-Abgasskandal an die Financialright GmbH als rechtmäßig anzuerkennen ist. Dabei bezog sich das Gericht auch auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes, welcher sich nur wenige Zeit zuvor über das Geschäftsmodell der Legal-Tech Anbieter geäußert hatte (BGH, NJW 2020, 208-235).

In den Verfahren gegen VW spielte der Legal-Tech Anbieter „myRight“ eine entscheidende Rolle. In einem zweiten Klageverfahren setzte das Unternehmen die Ansprüche der Verbraucher durch und wurde so in den Augen der Öffentlichkeit zu einem seriösen Legal-Tech Anbieter.

Eine wichtige Entscheidung in der Frage der Seriosität erbrachten auch das Oberlandesgericht Köln und der BGH, nachdem zuvor das Landgericht Köln einen Vertragsgenerator als unzulässig eingestuft hatte. In der zweiten Instanz wurde dem Urteil vom OLG Köln widersprochen und der Vertragsgenerator für zulässig erklärt. Dies wurde wenig später vom BGH bestätigt.

Die Zulässigkeit von Legal-Tech Anbietern hat kurz darauf im Oktober 2021 ein festes Standbein bekommen, als ein in Kürze als „Legal Tech-Gesetz“ bezeichnetes Gesetz in Kraft trat („Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt“). Dieses Recht sollte traditionell arbeitende Anwälte und die Dienstleistungen von Legal-Tech Anbietern aneinander angleichen und setzt somit ein Statement zur Befürwortung der Zulässigkeit von Legal-Tech Unternehmen.

Tehnologie

10 erstaunliche, wenig bekannte Fakten über Technologie

Der Mensch hat mit dem Fortschritt der Technik im letzten Jahrhundert Wunder vollbracht. Die Technik hat uns spektakuläre Werkzeuge und Hilfsmittel an die Hand gegeben, die unser Leben immer bequemer machen. Neue Erkenntnisse im technischen Bereich sind so häufig, dass es für viele schwer geworden ist, mit dem Tempo der Erfindungen mitzuhalten.
So faszinierend diese technischen Wunder heute auch erscheinen, die Geschichten dahinter sind noch interessanter.

1. QWERTY-Tastatur wurde entwickelt, um die Tippgeschwindigkeit zu verlangsamen

Menschen rühmen sich mit ihrer Schreibgeschwindigkeit auf einer Schreibmaschine oder Tastatur. Für manche Jobs ist es sogar ein Wettbewerbsvorteil, schneller und genauer tippen zu können. Aber wussten Sie, dass das aktuelle Layout der QWERTY-Tastaturen das Ergebnis einer Lösung ist, die darauf ausgelegt ist, die Schreibgeschwindigkeit zu verlangsamen?
Die ersten Versionen von Schreibmaschinen, die in den 1870er Jahren hergestellt wurden, hatten nur wenige technische Probleme. Die Metallarme, die die Zeichen halten, klapperten und klemmten, wenn die Tasten in schneller Folge gedrückt wurden oder wenn eine Schreibkraft die benachbarten Tasten gleichzeitig drückte.
Um das Problem zu vermeiden und ein besseres Tipperlebnis zu haben, nahm Christopher Latham Sholes viele Designänderungen am Tastaturlayout vor. Das aktuelle Layout der QWERTY-Tastaturen wurde schließlich von E. Remington and Sons entworfen, wodurch das Problem der klemmenden Tippleisten gelöst wurde.

2. Wasser-Integrator – ein Computer, der mit Wasser lief

Wladimir Sergejewitsch Lukjanow baute 1936 den ersten Computer der Welt, der Differentialgleichungen in partiellen Ableitungen löste. Das Erstaunliche daran ist, dass die Maschine von Wasser angetrieben wurde.
Die Baufirma, mit der Lukyanov zusammenarbeitete, konnte keine Lösung für die Risse finden, die bei winterlichen Minusgraden in Betonen auftraten. Um den thermischen Prozess besser zu verstehen, erforschte Lukyanov die Temperaturbedingungen im Betonmauerwerk. Schließlich baute er die Wasser-Integrator-Maschine, die Graphen erstellen und den thermischen Prozess visualisieren konnte.
Bis in die 1970er Jahre hinein wurden die Wasserrechner in Produktionsbetrieben, Forschungseinrichtungen und Bildungsinstituten eingesetzt. Die Verwendung dieser hydraulischen Integratoren nahm ab, als die digitalen Computer leistungsfähiger und bequemer zu bedienen wurden.

3. Die erste Computermaus hieß ‚X-Y-Positionsanzeiger für Anzeigesysteme‘.

Die erste Computermaus der Welt wurde in den 1960er Jahren am Stanford Research Institute (SRI) erfunden. Das Gerät wurde „X-Y-Positionsanzeige für Displays“ genannt.
Douglas Engelbart und Bill English wird die Erfindung der Maus zugeschrieben. Die Geschichte, dass Xerox APAC die Maus erfunden hat, ist ein Mythos. Engelbart demonstrierte die Maus zum ersten Mal 1968 mit dem Xerox Alto Computer. Er bezeichnete die Demo als „Mutter aller Demos“.
Der Name „Maus“ wurde für das Gerät geprägt, da das herausstehende Kabel Engelbart an den Schwanz eines Nagetiers erinnerte.

4. Wikipedia wird von Tausenden von Bots gepflegt

Die meisten der heutigen Internetnutzer wissen, was Wikipedia ist. Es handelt sich um eine riesige Sammlung von Crowd-Source-Informationen, die online verfügbar sind. Es ist allgemein bekannt, dass die Online-Enzyklopädie von Freiwilligen erstellt und bearbeitet wird.
Aber wussten Sie, dass es Tausende von Bots (automatisierte Programme) gibt, die derzeit die Wikipedia-Seiten pflegen? Heute gibt es 2468 Bot-Tasks, die zur Durchführung von Wartungsarbeiten an mehr als 52 Millionen englischen Wikipedia-Seiten zugelassen sind.
Wikipedia-Bots führen Operationen wie die Erstellung neuer Seiten, Rechtschreibkorrekturen, Stilkorrekturen usw. durch. Bots können auch die Seiten auf die ursprüngliche Version zurücksetzen, wenn Änderungen aufgrund von Vandalismus vorgenommen werden.
Jeder mit Programmierkenntnissen kann leicht Bots für Wikipedia erstellen. Diese Programme müssen jedoch von der Bot Approval Group genehmigt werden, bevor sie Wikipedia-Seiten pflegen können.

5. Sie können die erste Webseite der Welt auch heute noch besuchen

Tim Berners-Lee, ein britischer Wissenschaftler, der am CERN arbeitete, erfand das World Wide Web im Jahr 1989. Es dauerte weitere zwei Jahre, bis die erste Website der Welt erschien. Die erste Webseite ging 1991 online und wurde auf einem NeXT-System am CERN gehostet.
Das Erstaunliche daran ist, dass die erste Website immer noch für Sie zu besuchen ist. Sie dient als historisches Archiv für alles, was online über das World Wide Web verfügbar ist.

6. Apple ist einst in das Bekleidungsgeschäft eingestiegen

Heute hat sich Apple in allem, was sie tun, einen hervorragenden Namen gemacht. Sei es das Mac OS, das Macbook, der iPod oder das iPhone. Das Unternehmen will immer ein eigenes, isoliertes Echosystem schaffen und hat dies auch erfolgreich beibehalten.
Aber wussten Sie, dass Apple 1986 auch eine Bekleidungslinie hatte? Die Kollektion hieß „The Apple Collection“. Es ist heute unvorstellbar, dass Apple einst in das Bekleidungsgeschäft eingestiegen ist. Das Unternehmen startete seinen Katalog ein Jahr nachdem Steve Jobs das Unternehmen verlassen hatte.

7. Google stand 1999 zum Verkauf

Larry Page wollte Google im Jahr 1999 an Excite verkaufen. Der Deal war auf 750.000 Dollar und 1% von Excite festgelegt. Aber dann fiel der Deal auseinander. Heute liegt die Marktkapitalisierung von Google bei über $700 Milliarden. Es gibt zwei Versionen der Geschichte, warum Excite Google damals nicht gekauft hat.
Laut dem damaligen Excite-CEO George Bell lehnte er den Deal ab, weil Larry Page darauf bestand, dass Excite seine gesamte Suchtechnologie durch Googles Suchtechnologie ersetzen sollte.
Laut den Angaben von Steven Levy in seinem Buch „In The Plex“ war George Bell jedoch nicht sehr zufrieden mit der hervorragenden Leistung von Googles Suchalgorithmus. Bell war der Meinung, dass Googles relevante Suchergebnisse die Nutzer auf andere Websites ablenken könnten, was bedeutet, dass es schwieriger sein wird, die Nutzer auf den eigenen Excite-Webseiten zu halten.
Wenn Excite eine Suchmaschine anbieten würde, die den Leuten sofort die gesuchten Informationen liefert, erklärte er, würden die Nutzer die Seite sofort verlassen. Da seine Werbeeinnahmen davon abhingen, dass die Leute auf der Seite blieben – „Klebrigkeit“ war zu dieser Zeit die begehrteste Kennzahl bei Webseiten – wäre die Verwendung der BackRub-Technologie kontraproduktiv gewesen. -Steven Levy

8. Amazon.com ist nicht der ursprüngliche Name der Website

Jeff Bezos probierte mehrere verschiedene Namen für sein Unternehmen aus, bevor er sich endgültig für Amazon entschied. Der allererste Name, den er registrierte, war Cadabra Inc. Nach einigen Rückmeldungen, dass der Name zu obskur sei, beschloss der Unternehmer, den Namen zu ändern.
Bezos registrierte seine Website unter vielen anderen Namen, bevor er bei der aktuellen Version – amazon.com – ankam, die weltweit bekannt ist. Einige der früheren Domainnamen waren aard.com, awake.com, browse.com, bookmall.com und relentless.com. Unter all diesen Namen besitzt er immer noch den Namen relentless.com. Die Seite relentless.com leitet jedoch heute auf amazon.com um.

9. Rauchen kann zum Erlöschen der Garantie für Ihr Apple-Produkt führen

Wussten Sie, dass Ihr Apple-Produkt seine Garantie verlieren kann, wenn Sie in seiner Nähe rauchen? Apple hat die Richtlinie, seine Techniker vor einer giftigen Arbeitsumgebung zu schützen. Tabakteere, die sich auf den Systemen absetzen, gelten als schädlich. Daher kann Apple den Service für Ihr Produkt verweigern, selbst wenn es sich noch in der Garantiezeit befindet, wenn sie glauben, dass das Produkt mit Tabakrauch in Kontakt gekommen ist.
Es gibt keine Klausel zum Erlöschen der Garantie, die in den Produktdokumenten steht. Es gibt jedoch zahlreiche Fälle, in denen sich das Unternehmen geweigert hat, die Garantie für ein Produkt zu übernehmen, das mit Rauch in Berührung gekommen ist. Menschen haben ihre Erfahrungen damit geschildert, dass sie keine Garantiereparaturen für ihre Apple-Produkte beanspruchen konnten, weil sich Tabakteer auf den Teilen abgesetzt hatte.
Wenn Sie sicher sein wollen und eine gültige Garantie auf Ihre Apple-Produkte haben möchten, lassen Sie niemanden in der Nähe eines Produkts rauchen.

10. Sie können Programme nur mit Whitespaces codieren

Wussten Sie, dass Sie nur mit Whitespaces programmieren können? Die Programmiersprache, die das möglich macht, heißt „Whitespace“. Um ein Programm in dieser Sprache zu schreiben, müssen Sie nur die Leerzeichen, Tabulatoren und Zeilenumbrüche verwenden. Der Interpreter ignoriert alle Nicht-Whitespace-Zeichen.
Kopieren Sie den gesamten Code aus meiner gist-Datei und führen Sie ihn aus, um sich selbst zu überzeugen. Es ist so einfach, wie die Zeilen von #3 bis #70 zu kopieren, auf diese Seite zu gehen, sie in den ‚Code‘-Block einzufügen und Strg+Enter (Windows) oder Cmd +Enter (Mac) auf Ihrer Tastatur zu drücken, um die Ausgabe zu finden.
Das ist doch super cool, oder! Sie können damit Programme schreiben, die niemand lesen oder verstehen kann, es sei denn, er weiß, dass auf einem scheinbar leeren Notizblock etwas geschrieben steht.